Das private Zuhause für erholsame Ferien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Vertragsschluss


1. Der Vertrag wird mit der Bestellung und Zusage der Zimmer, Räume oder Flächen abgeschlossen, oder falls eine Zusage nicht möglich ist, mit der Bereitstellung.

2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich nach diesen AGB; die AGB des Gastes werden nicht akzeptiert.

3. Unter- oder Weitervermietung erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

4. Bestellt ein Dritter für einen Gast, haftet er gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Weicht die Reservierungsbestätigung von der Anmeldung ab, wird die Bestätigung verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Gastes beträgt 6 Monate.


II. An- und Abreise


7. Ohne andere Vereinbarung ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 12.00 Uhr möglich.

Die Zimmerrückgabe muss bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Nach dieser Zeit kann der Vermieter bis 18.00 Uhr 50 % des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Der Gast kann beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Reservierte Zimmer, die bis 18.00 Uhr des Anreisetages nicht bezogen werden, können anderweitig vergeben werden, es sei denn, eine spätere Anreise wurde vereinbart.


Der vereinbarte Preis und die Leistungen ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Der Gast muss die vereinbarten Preise bezahlen, auch für von ihm veranlasste Leistungen an Dritte. Bei einem Vertragsschluss mehr als 4 Monate vor der Zimmerbuchung und einer Preiserhöhung des Vermieters kann dieser den Preis um bis zu 10 % anheben. Preise können auch geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen wünscht und der Vermieter zustimmt.


Der Vermieter kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangen, deren Höhe und Zahlungstermin im Vertrag festgelegt werden. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter Zinsen von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz berechnen, es sei denn, ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden wird nachgewiesen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Gebühr von € 10,00 erhoben. Zahlungsverpflichtungen sind am Sitz des Vermieters zu erfüllen, auch wenn Forderungen kreditiert oder später fällig werden. Rückvergütungen für nicht genutzte Leistungen sind nicht möglich. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den Vermieter aufrechnen oder mindern.


Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und die Zustimmung des Vermieters erfordern. Ohne Zustimmung muss der Gast die vereinbarte Gegenleistung zahlen, es sei denn, der Vermieter verzögert die Leistung oder kann sie nicht erbringen. Bei schriftlich vereinbartem Rücktrittsrecht kann der Gast bis zum vereinbarten Termin ohne Kosten zurücktreten. Rücktrittsfristen und -kosten sind wie folgt: bis 3 Wochen vor Anreise 60%, bis 2 Wochen 80% und bis 1 Woche 100% der Gesamtkosten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast nicht rechtzeitig zurücktritt. Der Vermieter kann Schäden pauschalieren und 80% des Preises berechnen. Ersparte Aufwendungen des Vermieters sind abgegolten, der Gast kann jedoch beweisen, dass der Schaden geringer ist. Der Vermieter kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund, insbesondere bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, vom Vertrag zurücktreten.

Der Vermieter kann auf Vorauszahlungen verzichten, wenn sie nicht rechtzeitig eingehen, ohne auf Schadensersatz zu verzichten. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, die nicht vom Vermieter verursacht wurden, machen die Vertragserfüllung unmöglich. Der Vermieter kann Leistungen verweigern, wenn er glaubt, dass dies den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf gefährden könnte. Bei einem berechtigten Rücktritt des Vermieters hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.


Der Vermieter haftet dem Gast gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Seine Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Besteller ist verantwortlich für die Versicherung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Ausstellungsgegenstände, und haftet nicht für Geld und Wertsachen. Er muss für Verluste oder Schäden durch seine Mitarbeiter oder Hilfskräfte ebenso haften wie für eigene Schäden. Tiere sind nur mit Zustimmung des Vermieters und gegen Gebühr erlaubt. Auskünfte werden nach bestem Gewissen gegeben, ohne Schadenersatzansprüche. Fundsachen werden nur auf Anfrage zurückgeschickt und sechs Monate aufbewahrt, danach an das lokale Fundbüro übergeben, wenn sie einen offensichtlichen Wert haben.

Der Vermieter behandelt Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste mit größter Sorgfalt. Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung erfolgen gegen Kostenerstattung und nur auf Wunsch. Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.


Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten und vom Vermieter bestätigt werden, um gültig zu sein. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.


Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden, soweit gesetzlich zulässig, vom Gericht am Sitz des Vermieters entschieden.


Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Annette Tillmann-Hille

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